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Technik

Grünes Kennzeichen: Was Biobetriebe bei Anhänger und Zugmaschine wissen sollten

Steuerbefreite Fahrzeuge in der Landwirtschaft – wann das grüne Nummernschild gilt und wann nicht

Redaktion Öko-Anbau2 Min.

Hochhäuser mit begrünten Terrassen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger können steuerbefreit mit grünem Kennzeichen fahren. Welche Voraussetzungen gelten und wo Direktvermarkter aufpassen müssen.

Auf Feldwegen und Landstraßen fallen sie kaum auf: Traktoren und Anhänger mit grünem Nummernschild. Die grüne Schrift auf weißem Grund zeigt an, dass ein Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, auch für ökologisch wirtschaftende Höfe, ist das eine spürbare Entlastung. Doch die Befreiung ist an Bedingungen geknüpft, die gerade bei Direktvermarktern leicht übersehen werden.

Wer das grüne Kennzeichen erhält

Steuerbefreit sind unter anderem Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb als solcher anerkannt ist, etwa über die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Auch Sportanhänger, etwa für Pferde oder Boote, können unter bestimmten Bedingungen grün zugelassen werden. Einen verständlichen Überblick gibt der Beitrag Grünes Kennzeichen: Was bedeutet es und wer bekommt es.

Die Falle Direktvermarktung

Viele Biobetriebe verkaufen ihre Erzeugnisse direkt: im Hofladen, auf dem Wochenmarkt oder über Abokisten. Wird ein grün zugelassener Anhänger regelmäßig für Marktfahrten genutzt, kann das problematisch werden, sobald die Nutzung über den landwirtschaftlichen Betrieb hinaus in den gewerblichen Handel reicht. Das gilt besonders, wenn zugekaufte Ware mitverkauft wird. Im Zweifel ist es sicherer, ein Fahrzeug für den Marktbetrieb regulär zuzulassen, statt eine Nachforderung der Steuer zu riskieren.

Anhänger für den Marktstand

Verkaufsanhänger und Kühlanhänger sind für viele Direktvermarkter unverzichtbar. Sie brauchen eine eigene Zulassung, eine Hauptuntersuchung und eine Versicherung. Wer mit dem Anhänger auch auf der Autobahn unterwegs ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Tempo-100-Zulassung erhalten, etwa wenn Zugfahrzeug und Anhänger aufeinander abgestimmt sind und die Reifen nicht zu alt sind.

Halterwechsel und Hofübergabe

Bei der Hofübergabe an die nächste Generation werden auch die Fahrzeuge umgeschrieben. Das grüne Kennzeichen bleibt dabei nicht automatisch erhalten: Der neue Halter muss die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung selbst nachweisen. Was bei einem Halterwechsel mit grünem Kennzeichen zu beachten ist, sollte rechtzeitig vor dem Stichtag geklärt werden.

Das grüne Kennzeichen ist ein echter Vorteil für landwirtschaftliche Betriebe. Wer es nutzt, sollte aber genau prüfen, ob jede Fahrt noch zum landwirtschaftlichen Zweck gehört, denn die Grenze zum Gewerbe verläuft oft näher am Marktstand, als man denkt.

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