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Werkzeug

Umstellungsrechner

Die Umstellungszeit läuft ab dem Tag, an dem sich ein Betrieb der Kontrollstelle unterstellt. Wann daraus Öko-Ware wird, hängt an der Kulturart.

Tag, an dem der Betrieb sich der Kontrollstelle unterstellt hat.

24 Monate vor der Aussaat.

Datum eingeben — der Rechner zeigt das Ende der Umstellungszeit.

Orientierungswert nach Verordnung (EU) 2018/848. Verbindlich ist allein die Festlegung durch die zuständige Kontrollstelle — Anerkennungen zurückliegender Zeiträume und Sonderfälle sind hier nicht abgebildet.

24Monate

Einjährige Kulturen

Frist muss vor der Aussaat abgelaufen sein.

24Monate

Grünland und Futter

Gerechnet bis zur Nutzung als Öko-Futter.

36Monate

Dauerkulturen

Obst, Wein und Hopfen — maßgeblich ist die Ernte.

Was der Stichtag bedeutet

Bis zum Ende der Umstellungszeit gelten die Öko-Vorschriften bereits vollständig, die Ernte darf aber noch nicht als Bio vermarktet werden. Für einen Teil der Erzeugnisse gibt es die Kennzeichnung als Umstellungsware; der größere Teil geht in den konventionellen Absatz. Diese Lücke zwischen Öko-Kosten und konventionellem Erlös ist der finanzielle Engpass jeder Umstellung.

Was der Rechner nicht kann

Die Kontrollstelle kann zurückliegende Zeiträume anerkennen, wenn sich nachweisen lässt, dass die Flächen bereits vorher ohne unzulässige Betriebsmittel bewirtschaftet wurden — etwa bei extensivem Grünland. Auch Sonderfälle bei Flächenzugang und Parallelbetrieb sind hier nicht abgebildet. Verbindlich ist immer die Festlegung der Kontrollstelle.

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