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Politik

Pflanzenschutz im Ökolandbau: Warum es an Mitteln fehlt

Erlaubt ist nur, was auf der EU-Liste steht — und zugelassen, was ein Unternehmen durch das Verfahren bringt.

Redaktion Öko-Anbau6 Min. Lesezeit

Hand hält eine grüne Weltkugel

Ökobetriebe arbeiten mit einer kurzen Liste zulässiger Wirkstoffe. Dass für viele Kulturen trotzdem kein Mittel verfügbar ist, liegt am nationalen Zulassungsverfahren.

Im Ökolandbau steht der vorbeugende Pflanzenschutz an erster Stelle: Sortenwahl, Fruchtfolge, Standortwahl, Nützlingsförderung, Hygiene. Wenn das nicht reicht, ist die Auswahl an direkten Maßnahmen klein — und zwar aus zwei voneinander unabhängigen Gründen.

Zwei Hürden hintereinander

Erste Hürde: die EU-Liste. Für den ökologischen Anbau ist nur zulässig, was in den Durchführungsvorschriften zur Bio-Verordnung aufgeführt ist. Dort stehen zum Beispiel Bacillus thuringiensis, Kaliumbicarbonat, Schwefel, Kupferverbindungen in begrenzter Menge, Pflanzenöle, Kaliseife, Eisen-III-Phosphat und Nützlingspräparate. Was nicht auf der Liste steht, ist im Ökolandbau nicht einsetzbar, selbst wenn es zugelassen wäre.

Zweite Hürde: die nationale Zulassung. Ein Mittel darf in Deutschland nur angewendet werden, wenn es für die Kultur und den Schaderreger zugelassen ist. Diese Zulassung muss ein Unternehmen beantragen, mit Studien belegen und bezahlen. Erst wenn beide Hürden passiert sind, steht ein Mittel im Betrieb zur Verfügung.

Warum Nischen leer bleiben

Ein Zulassungsverfahren kostet erhebliche Summen und dauert Jahre. Ein Unternehmen investiert das nur, wenn der erwartete Absatz die Kosten trägt. Bei einer Kultur mit wenigen hundert Hektar Anbaufläche in Deutschland rechnet sich das nicht — unabhängig davon, wie gut das Mittel wirkt.

Das ist der Grund, warum ausgerechnet in Sonderkulturen, Kräutern, Beeren und Nischenarten die größten Lücken bestehen. Für die Praxis heißt es: Ein Mittel, das im Nachbarland eingesetzt wird, kann hier fehlen, weil kein Antrag gestellt wurde.

Notfallzulassungen und Lückenindikationen

Für solche Fälle gibt es Auswege. Genehmigungen für den Einsatz in geringfügig genutzten Kulturen erweitern eine bestehende Zulassung auf weitere Kulturen. Bei akuter Gefahr sind zeitlich befristete Notfallzulassungen möglich. Beides ist an Anträge und Fristen gebunden und wird häufig von Verbänden, Beratungsdiensten oder Erzeugergemeinschaften vorangetrieben, nicht von Herstellern.

Zusätzlich gibt es sogenannte Grundstoffe — Stoffe mit anderer Hauptverwendung, etwa in Lebensmitteln, die unter definierten Bedingungen im Pflanzenschutz genutzt werden dürfen. Die Liste ist überschaubar, das Verfahren aber niedrigschwelliger.

Kupfer als Dauerkonflikt

Kupfer ist der bekannteste Streitfall: unverzichtbar in Wein-, Obst- und Kartoffelbau gegen Pilzkrankheiten, gleichzeitig ein Schwermetall, das sich im Boden anreichert. Die Mengen sind begrenzt, Verbände setzen zum Teil strengere Obergrenzen, und die Forschung arbeitet an Alternativen — bislang ohne vollwertigen Ersatz. Der wirksamste Hebel bleibt die Sortenwahl: resistente Sorten senken den Bedarf stärker als jede Optimierung der Applikation.

Was Betriebe tun können

Praktisch hilft eine nüchterne Reihenfolge. Erstens: Anfälligkeit über Sorte und Standort reduzieren, bevor über Mittel nachgedacht wird. Zweitens: Zulassungsstand vor der Saison prüfen, weil Zulassungen auslaufen und Anwendungsbestimmungen sich ändern. Drittens: Bedarf an fehlenden Indikationen an Verband oder Beratung melden — Anträge für Lückenindikationen entstehen aus gesammelter Praxis, nicht aus dem Nichts.

Und viertens der unbequeme Teil: In manchen Kulturen ist der Ertragsverlust in schwierigen Jahren einzukalkulieren. Das ist keine Lücke im System, sondern seine Konsequenz.

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