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Politik

Neue Gentechnik: Warum der Ökolandbau auf Rückverfolgbarkeit besteht

Bei neuen genomischen Techniken geht es für Ökobetriebe weniger um Sicherheit als um Nachweisbarkeit.

Redaktion Öko-Anbau6 Min. Lesezeit

Familie vor Windrädern im Abendlicht

Werden Pflanzen aus neuen Züchtungstechniken künftig ohne Kennzeichnung in Verkehr gebracht, verliert der Ökosektor sein wichtigstes Instrument: den Nachweis, dass keine Gentechnik im Produkt steckt.

Der Streit um neue genomische Techniken wird meist als Sicherheitsdebatte geführt. Für den Ökolandbau ist er vor allem eine Frage der Nachweisbarkeit — und damit eine Frage der Haftung.

Der Ausgangspunkt

Ökologische Erzeugung schließt Gentechnik aus. Das gilt für Saatgut, Futtermittel und Verarbeitungshilfsstoffe und ist ein zentrales Versprechen gegenüber Kundschaft und Handel. Um dieses Versprechen einzuhalten, braucht der Sektor zwei Dinge: die Information, welches Material aus Gentechnik stammt, und ein Verfahren, mit dem sich das prüfen lässt.

Bei klassischer Gentechnik funktioniert beides: Zulassungen sind dokumentiert, Konstrukte bekannt, Nachweisverfahren etabliert. Bei Punktmutationen, die mit neuen Verfahren erzeugt wurden, kann das Ergebnis von einer natürlichen Mutation nicht ohne Zusatzinformation unterschieden werden. Ohne Deklaration und Referenzmaterial ist der analytische Nachweis dann praktisch ausgeschlossen.

Warum das für Betriebe konkret wird

Fällt die Kennzeichnung für einen Teil dieser Pflanzen weg, verschiebt sich die Beweislast. Ein Ökobetrieb müsste belegen, dass sein Erzeugnis frei von etwas ist, dessen Vorhandensein er nicht messen kann. In der Lieferkette geht diese Anforderung weiter: Verarbeiter, Händler und Verbände, die Gentechnikfreiheit zusichern, brauchen für diese Zusicherung eine Grundlage.

Damit landet das Risiko in Verträgen. Wer garantiert, haftet — und Garantien ohne Prüfmöglichkeit sind teuer oder werden nicht mehr gegeben.

Koexistenz auf der Fläche

Der zweite Punkt ist Auskreuzung. Wo Kulturen bestäubungsfähig nebeneinander stehen, ist Pollenübertragung möglich. Für gentechnisch veränderte Kulturen bestand bislang ein Regime aus Abständen, Anbauregistern und Haftungsregeln. Fällt es für bestimmte Verfahren weg, verschwindet auch die Information darüber, wo derartige Kulturen stehen — und mit ihr die Möglichkeit, Abstände zu planen oder Verursacher zuzuordnen.

Für Betriebe mit Saatgutvermehrung ist das die empfindlichste Stelle, weil dort Reinheitsanforderungen vertraglich vereinbart sind.

Die Position des Sektors

Die Verbände fordern deshalb im Kern drei Dinge, unabhängig von der Bewertung der Technik selbst: eine durchgängige Kennzeichnung bis zum Endprodukt, Zugang zu Nachweisverfahren und Referenzmaterial, sowie klare Haftungsregeln für den Fall unerwünschter Einträge. Ein Anbauregister gehört in derselben Logik dazu.

Befürworter der Deregulierung halten dem entgegen, dass Punktmutationen auch spontan entstehen und eine Sonderbehandlung sachlich nicht begründbar sei. Beide Argumente können gleichzeitig zutreffen — genau deshalb dreht sich die politische Auseinandersetzung um Verfahrenspflichten und nicht um Naturwissenschaft.

Was Betriebe jetzt tun können

Praktisch bleibt vorerst wenig zu tun, aber zwei Dinge sind sinnvoll. Erstens: Saatgutbelege und Lieferpapiere so archivieren, dass sich Herkunft rückwärts belegen lässt — das ist die Grundlage jeder späteren Auseinandersetzung. Zweitens: bei Vermehrungsverträgen prüfen, welche Reinheitszusagen gegeben werden und wer das Risiko trägt, wenn eine Zusage nicht mehr prüfbar ist.

Der Rechtsrahmen wird weiter verhandelt. Für den Ökolandbau entscheidet sich daran nicht, ob eine Technik erlaubt ist, sondern ob sein eigenes Versprechen weiter belegbar bleibt.

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